Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen

(Stand 01.01.2021)

 

I. Geltungsbereich

Das Hotel (nachfolgend „Donau-Hotel“ genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Hotelzimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

II. Vertragsschluss

1. Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast Donau-Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von Donau-Hotel eine Reservierungsbestätigung entweder per E-Mail oder Fax, telefonisch oder vor Ort persönlich, je nach Reservierungsvariante (online/per E-Mail, telefonisch bzw. vor Ort). Der Beherbergungsvertrag zwischen Donau-Hotel und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung beim Gast, mit der Zahlung des Übernachtungspreises durch den Gast zustande - je nachdem, was früher eintritt.

2. Angebote von Donau-Hotel zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Donau-Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast ablehnen.

3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

 

III. Reservierung, Stornierung

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

IV. An- und Abreise

1. Donau-Hotel stellt dem Gast das Hotelzimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag ab 16°° Uhr zur Verfügung. Für den Zugang zum Hotel und zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-In den entsprechenden Schlüssel

2. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben. Danach kann Donau-Hotel dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Übernachtungspreises berechnen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass Donau-Hotel kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

V. Nutzungsbedingungen

1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene.

2. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

3. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hotel die dort aushängende Hausordnung zu beachten.

 

VI. Übernachtungspreise und sonstige Preise

1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch Donau-Hotel innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast - ein voller Übernachtungspreis berechnet.

2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von Donau-Hotel. Donau-Hotel hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% steht dem Gast ein Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind Erhöhungen der gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

3. Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

 

VII. Zahlungsbedingungen

 1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie Frühstück, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist Donau-Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag  zu kündigen, woraufhin der Gast das Zimmer zu räumen hat.

2. Unbeschadet Ziffer VII.1. ist Donau-Hotel berechtigt, vom Gast bereits bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution mittels Kreditkarte zu verlangen. 

3. Donau-Hotel akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung von Donau-Hotel zulässig.  

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VIII. Sonderbedingungen für Gruppenreisen

1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Reisegruppe“ wird eine Gruppe von mindestens 10 vollzahlenden Gästen, für die eine gemeinsame Reservierung besteht, bezeichnet. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:

2. Bei der Reservierung ist für die Reisegruppe gegenüber Donau-Hotel ein Ansprechpartner („Gesamtverantwortlicher“) zu benennen.

3. Vor Anreise der Reisegruppe ist Donau-Hotel eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen. 

4. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von Donau-Hotel eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung, Angaben zum Check-in sowie ggf. zur Sicherheitsleistung und sonstigen Zahlungsbedingungen. Reservierungen von Reisegruppen sind stets garantierte Reservierungen im Sinne von Ziffer III.1.

5. Der Gesamtbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung auf das Bankkonto von Donau-Hotel zu zahlen, das in der Reservierungsbestätigung angegeben ist oder das Donau-Hotel dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Gebühren für Auslandsüberweisungen sind spätestens bei Ankunft im Hotel in voller Höhe auszugleichen.

6. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer VII.1. sind im Voraus, spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung später als 28 Tage vor dem Anreisetag erfolgt, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten bei Fälligkeit nicht zahlt, behält Donau-Hotel sich vor, die angegebene Kreditkarte in Höhe der geschuldeten Übernachtungskosten zu belasten. Ist bis zur Fälligkeit keine Zahlung erfolgt oder ist die angegebene Kreditkarte nicht belastbar, ist Donau-Hotel berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber Donau-Hotel herleiten kann.

7. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur mit Zustimmung von Donau-Hotel gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. 

8. Donau-Hotel stellt der Reisegruppe ihre Hotelzimmer am Anreisetag nach Verfügbarkeit, ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

9. Donau-Hotel ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe im Hotel eine Sicherheit in Höhe von bis zu € 500 pro Reisegruppe, insbesondere für etwaige Nebenleistungen im Sinne von Ziffer VII.1. sowie etwaige Beschädigungen vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen. 

10. Die Reisegruppe erhält von Donau-Hotel Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.

 

 IX. Sonderbedingungen für Messe- und Eventzeiten

1. Messe- und Eventzeiten teilt Donau-Hotel dem Gast bei  Reservierung, mit. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für Messe- und Eventzeiten Folgendes

2. Für Übernachtungen sind lediglich garantierte, nicht jedoch einfache Reservierungen möglich. 

3. Die Zahlungsbedingungen der Ziffer VIII.6. gelten entsprechend. Für Stornierungen sowie Änderungen der Aufenthaltsdauer, der Zimmerkategorie oder der Zimmeranzahl gilt Ziffer VIII.7. entsprechend.

 

X. Haftung von Donau-Hotel

1. Donau-Hotel haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Donau-Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Donau-Hotel beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von Donau-Hotel beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Donau-Hotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. 

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Donau-Hotel auftreten, wird Donau-Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen haftet Donau-Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Donau-Hotel nur nach Maßgabe von Ziffer X.1.

5.  Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

 

XI. Diebstahl und Beschädigungen

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles Zumutbare zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

 

XII. Haustiere

Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige von Rasse und Anzahl durch den Gast; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei Donau-Hotel anzufragen, wobei Donau-Hotel in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe Donau-Hotel dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.

 

XIII. Beendigung des Beherbergungsvertrags

1. Donau-Hotel ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.

2. Donau-Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht, das Hotelzimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Hotelpersonal oder andere Hotelgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt.

 

XIV. Datenschutz

1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch Donau-Hotel gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe von Daten an dritte erfolgt von Donau-Hotel nicht.

2. Der Gast ist berechtigt, der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung jederzeit zu widersprechen. 

3. Weiterhin bleiben die Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch Donau-Hotel gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Donau-Hotel unberührt. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrags und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

 

XV. Allgemeine Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam

2. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Regensburg. Donau-Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

Donau-Hotel Sinzing

DONAU-HOTEL

Inhaber: Edi Zwickenpflug

Am Reitfeld 12
93161 Sinzing

Telefon: +49 941 3782900
Telefax: +49 941 3782901

Email senden

 

REZEPTIONSZEITEN

Mo. - Fr. 07.00 - 09.00 Uhr
  15.00 - 21.00 Uhr
Sa. / So. / Feiertag 08.00 - 10.00 Uhr
  15.00 - 21.00 Uhr

 

CHECK IN

Check in täglich ab 15 Uhr.
Andere Zeiten sind nur nach Vorabsprache möglich.

 

UNSER MASKOTTCHEN

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